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§6 des TDG
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Autor:  BlackWarrior [ Mi 18 Jan, 2006 15:36 ]
Betreff des Beitrags:  §6 des TDG

$6 das Teledienstgesetzes sagt ja aus das jeder Betreiber einer Page impressumspflichtig ist, mit Anschrift, Telefonnummer und allem drum und dran, doch irgendwie vermisse ich das bei so gut wie alle LotgD-Games die sich hier so im Netz rumtreiben.

Ich denke mal das diese Seiten davon nicht ausgenommen sind und das man vielleicht das LotgD irgendwann dahingehend erweitern sollte das man irgendwo sichtbar einen Button wo man auf das Impressum kommt, oder liege ich da jetzt falsch?

So wie ich das dem §6 entnehme ist Lotgd von einer Impressumspflicht nicht befreit.

Ich weiß das es die Zeile "Server betrieben von gibt:" aber füllen die auch alle Betreiber vollständig aus? Ich muss zugeben das ich das bisher auch noch nicht gemacht habe, aber ich bin schon dabei :D

Autor:  Kevz [ Mi 18 Jan, 2006 15:39 ]
Betreff des Beitrags: 

Nya, dann wären bereits seit einigen Jahren sehr viele Server Tot. Aber dann müsste auch laut deiner Aussage bzw. des Gesetztes jeder die Adresse usw. bei einer HP & co angeben. Ich finde das ziemlich schwachsinnig, da man dadurch schnell Anonyme Post & co bekommen kann. Ich mein nur, ich weiß die Chance ist sehr niedrig, trotzdem....

Autor:  BlackWarrior [ Mi 18 Jan, 2006 15:46 ]
Betreff des Beitrags: 

es ist aber so Kevz, ich kann ja auch nix dafür, ich habe ja auch immer gedacht das es für private Pages nicht zutrifft, aber ausgenommen dadurch sind nur Seiten die zu Testzwecken mal installiert werden, bei dauerhaftiger Betreibung der Seite ist ein Impressum Pflicht und kann auch ganz schon hart geahntet werden mittlerweile.

hier habe ich mal so nen Auszug davon *klick*

könnt ihr euch ja mal anschauen :)

Autor:  Death Lord [ Mi 18 Jan, 2006 16:09 ]
Betreff des Beitrags: 

also ich find das schwachsinnig!daher dan 1.jeder meien addresse hat, 2. manche"kleinkinder" damit shice bauen und ich möchte nich gern nachts nagerufen werden etc. doer post von anderen bekommen die ich nicht kenne(auser es is geld ;)*

Autor:  BlackWarrior [ Mi 18 Jan, 2006 16:17 ]
Betreff des Beitrags: 

man könnte ja auch ne art 'kopfgeld' auf die leute aussetzen die kein impressum drin haben, also ich hätte da dann ja schon zwei opfer :P

nee aber mal im ernst ich finde es auch schwachsinnig eigentlich, aber normalerweise wenn man es richtig nimmt müsste das impressum rein, selbst wenn man ne domain hat auf der nur ein forum ist oder so, selbst in einem stinknormalen und einfachen forum muss sowas rein .... eigentlich ist es nen witz nur mir iss grad nen gedanke dabei gekommen :D

man könnte sich ja so ne 01805- Nummer zulegen und verdient dann so nebenbei noch nen bissel geld, auch wenn nur irgendwelche spaßvögel anrufen wollen, aber das kommt mir ja dann auch wieder zugute :)

Autor:  Death Lord [ Mi 18 Jan, 2006 16:34 ]
Betreff des Beitrags: 

stimmt auch wieder :D aber mein server is offline also pech :P

Autor:  Auric [ Mi 18 Jan, 2006 17:09 ]
Betreff des Beitrags: 

Hm.. das mit dem geschäftsmäßig ist schon irgendwie fies... aber Hallo - wer zum Toifel guckt sowas nach? Die Behörden bekommen doch nicht einmal die koplett Illegalen Seiten vom netz, da wird sich doch Niemand darum kümmren, ob da jetzt wer bei Beepworld in Impressum hat oder nicht!

Einmal abgesehen davon: Das Speichern von IP-Adressen ist rechtlich weitaus problematischer, wenn ich mich recht entsinne! Und das macht z.B. auch dieses Forum und nahezu jedes größere Script...

Autor:  Death Lord [ Mi 18 Jan, 2006 17:18 ]
Betreff des Beitrags: 

und ganz wichtig LOTGD MACHT DAS AUCH !!!!! :D eig. für hacker das gefundene fressen^^

Autor:  anpera [ Mi 18 Jan, 2006 17:25 ]
Betreff des Beitrags: 

EBEN! Und darum ist ein Impressum umso wichtiger, um den Besuchern ein Zeichen zu geben, dass hier mit den automatisch gesammelten Informationen kein Mist gemacht wird.


Impressumspflicht besteht für alle Seiten, die eine irgendwie geartete Dienstleistung darstellen. Da jede reguläre Internetseite eine Dienstleistung darstellt, gibt es eigentlich keine Ausnahmen.

Es hier die Rede von "geschäftsmäßigen Telediensten". LoGD ist definitiv ein "Teledienst" und LoGD ist ebenso "geschäftsmäßig", da man es jederzeit betreten und verlassen kann. ("geschäftsmäßig" != "gewerblich"!!)
Damit besteht für LoGD nach deutschem Recht selbstverständlich Impressumspflicht.

Das Feld "Verantwortlich für diesen Server" gibts in LoGD ext GER nicht umsonst. Dort einfach seinen selbstgewählten Internetnamen anzugeben, genügt nicht.

Es genügt auch nicht, damit zu argumentieren, dass man ja eine .de-Domain hat und jeder über die DeNIC die Adressdaten abrufen kann.

Im Grunde heißt es also: Wenn du eine Internetseite betreiben willst, erklärst du dich damit einverstanden, deine Adressdaten zu veröffentlichen. Wenn du damit nicht einverstanden bist... betreib keine Internetseite.
(Oder finde eine Weg, über ein Scheinadresse im Ausland eine deutsche Internetseite halblegal zu betreiben.)

Das Fehlen eines Impressums führt übrigens nicht zur Sperrung der Seite, sondern kann für den Betreiber sehr schnell sehr teuer werden, wenn er auf anderem Weg ermittelt werden muss. ;)
Die Maximalstrafe für ein fehlendes Impressum beträgt 50000 €.

In dem verlinkten Text heißt es so schön:
Zitat:
Das, was der Gesetzgeber im §6 als Pflichtangaben festschreibt, sollte eigentlich für eine seriöse Webseite selbstverständlich sein.
[...]
Seiten, auf denen man gar kein Impressum, lediglich eine E-Mail-Adresse oder ein Pseudonym (wie z.B. "Euer Webmaster" oder "Das Team") findet, auf denen sich der Autor also nicht zu erkennen geben will, sind schlichtweg unseriös. Wenn der Autor nicht genannt werden will, so kann man daraus den Schluß ziehen, daß sich illegale Inhalte auf den Seiten befinden, der Webmaster also Gaunereien mit seinen Gästen vorhat

Autor:  Kevz [ Mi 18 Jan, 2006 17:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Ah gut, jetzt sind wir denk ich mal wesentlich mehr aufgeklärt. Zu der Telnummer, gilt dies für Hausnummern oder kann man auch ne Handynummer angeben? die selbstverständlich auch anrufen kann.

Autor:  BlackWarrior [ Mi 18 Jan, 2006 17:45 ]
Betreff des Beitrags: 

kleiner ergänzung denn die telefonnummer muss auch mit rein ;)

*klick*

also wenn man ein ordentliches impressum haben will muss man ganz schön viel von sich preisgeben finde ich ..... :???:

Autor:  Eliwood [ Mi 18 Jan, 2006 17:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Zählt das auch für uns Schweizer?

EDIT: Hui... Offenbar doch nicht *gg*

Wikipedia hat geschrieben:
Teledienstgesetz
Basisdaten
Voller Titel: Gesetz über die Nutzung von Telediensten
Kurztitel: Teledienstegesetz
Abkürzung: TDG
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
FNA: 9020-6
Verkündungstag: 22. Juli 1997 (BGBl. I 1997, S. 1870)
Aktuelle Fassung: 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3721)


Sieht wohl so aus, als ob wir davon nicht betroffen sind...
Weiss es wer besser? ^^

Autor:  anpera [ Mi 18 Jan, 2006 18:44 ]
Betreff des Beitrags: 

Das hier angesprochene Gesetz gilt nur für Deutschland. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es in der Schweiz ähnlich lautende Vorschriften gibt.

Da müsstest du dich mal informieren .. einfach davon auszugehen, dass es in der Schweiz kein solches Gesetz gibt, wäre mir zu unsicher.

Und: ja, eine gültige Telefonnummer genügt. Ob das eine Handynummer, oder eine Festnetznummer ist, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist nur, dass die Bedingung der "schnellen Kontaktaufnahme" gegeben ist. Eine Handynummer, unter der niemand zu erreichen ist, weil z.B. das Handy ohne Rufumleitung immer aus ist, reicht demnach nicht.

Autor:  Eliwood [ Mi 18 Jan, 2006 18:57 ]
Betreff des Beitrags: 

Was ich grad so gefunden hab...
http://www.schweizerpresse.ch/de/download/recht/allg_mb2.pdf

Phuu... Ich blick da nich durch, ich ärger mal damit meine Gesellschaftslehrerin...

Autor:  Lyra [ Mi 18 Jan, 2006 19:02 ]
Betreff des Beitrags: 

warum soll man denn alle angaben machen und es wird gesagt man sei sicher unseriös wenn man es nicht macht? das ist wieder mal der schwachsinn hoch x in der vorschrift. ich hab doch keinen nerv, dass dann nachher wie erwähnt sonstwer anruft oder schreibt..

aber da der server von nem freund bereitgestellt wird, müsste er die angaben machen, was er sicher auch nicht tun will. es steht auch in den logd regeln, dass für den dienst keine haftung übernommen wird.. also find ich mit dieser klausel die regel entkräftet

Autor:  Kevz [ Mi 18 Jan, 2006 19:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Trotzdem, betreibst du immerhin die Internet Präsenz, von daher müsstest du es machen. Also sorry, wenn ich mir nicht grad sicher bin, aber es müsste doch so in der Regel sein oder nicht?

Autor:  anpera [ Mi 18 Jan, 2006 19:21 ]
Betreff des Beitrags: 

Lyra hat geschrieben:
es steht auch in den logd regeln, dass für den dienst keine haftung übernommen wird.. also find ich mit dieser klausel die regel entkräftet
Sorry, aber man kann mit so einer "Klausel" leider keine Gesetze ausser Kraft setzen.
Dass ihr "keine Haftung" übernehmt, ist rechtlich nicht haltbar. Ihr betreibt die Seite, also haftet ihr für deren Inhalt und müsst als Verantwortliche erreichbar sein.

Ihr könnt nur darauf hinweisen, dass verlorengegangene Daten wie Charaktere etc. nicht ersetzt werden und dass ihr keine Garantie auf Verfügbarkeit gebt.

Wie schon gesagt... Es ist eben nunmal so und wer sich nicht als Verantwortlicher zu erkennen geben will, sollte besser keine Seite betreiben.

Autor:  Lyra [ Mi 18 Jan, 2006 19:27 ]
Betreff des Beitrags: 

ja für das geschriebene / verfügbare zu haften ist ja klar, darum geht es mir ja nicht.. aber es müsste auch eine regel geben, dass man nur ne gültige emailaddy angibt oder so, weil sonst ja sonstwer plötzlich vor der tür stehen kann, telefonterror betreiben kann oder so.. gerade bei dem unsicheren medium internet ist das eine sehr schlechte regelung..

Autor:  Lyra [ Mi 18 Jan, 2006 19:30 ]
Betreff des Beitrags: 

seid ihr sicher, dass es sich bei dem auszug um einen echten handelt? ich mein das: "Um derartige Fragen und damit die Glaubwürdigkeit einer Webseite beantworten zu können, muß der Nutzer eine klare Impressumsangabe vorfinden. Seiten, auf denen man gar kein Impressum, lediglich eine E-Mail-Adresse oder ein Pseudonym (wie z.B. "Euer Webmaster" oder "Das Team") findet, auf denen sich der Autor also nicht zu erkennen geben will, sind schlichtweg unseriös. Wenn der Autor nicht genannt werden will, so kann man daraus den Schluß ziehen, daß sich illegale Inhalte auf den Seiten befinden, der Webmaster also Gaunereien mit seinen Gästen vorhat: Er bietet gecrackte Software an, er gibt absichtlich falsche Daten zu Produkten an, um den Besucher zum Kauf zu bewegen, er versucht, beim Besucher einen 0190er-Dialer zu installieren, oder ähnliches." kann ich nciht glauben in einem gesetz zu finden, das ist ja shcon anmaßend..

Autor:  Chaosmaker [ Mi 18 Jan, 2006 19:55 ]
Betreff des Beitrags: 

Um mal eines klarzustellen:
Die Adresse muß in jedem Fall dort stehen, egal um welche Seite es sich handelt. Selbst bei sehr kleinen, privaten Seiten wird die Abmahngebühr sofort vierstellig (vor dem Komma). Es gibt übrigens Anwaltskanzleien, die sich genau darauf spezialisiert haben und liebend gern Dumme abmahnen.
Die Telefonnummer ist hingegen laut aktueller Rechtsprechung nicht mehr verpflichtend anzugeben, da lediglich die Möglichkeit einer schnellen Kontaktaufnahme gegeben sein muß. Dies wird inzwischen von allen relevanten Gerichten bereits als erfüllt angesehen, sobald eine regelmäßig abgerufene E-Mail-Adresse angegeben ist. Wer das Pech hat ein Bauerngericht (soll heißen: Amtsgericht) zu erwischen, daß das noch anders sieht, hat eben Pech und muß in die nächste Instanz gehen - wo das Urteil dafür aber dann auch prompt wieder kassiert wird.
Wer private Telefonnummern im Internet veröffentlicht, ist selbst Schuld.

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