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 Betreff des Beitrags: Rechtliche Fragen rund um LogD
BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 10:14 
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Das I-Net ist ja voller A....löcher, die einem gern mal an den Karren fahren und die z.T. doch sehr dubiose deutsche Rechtssprechung zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil ausnutzen. Darum hab ich mir ma ein paar Gedanken gemacht:

(Wie fast jedes LogD läuft auch meines werbefrei, kostenlos und ohne jegliches finanzielle Interesse)

1. Bilder / Songtexte

wie ist das mit dem Copyright auf Bilder und Songtexten, die in den Bios verwendet werden?
Ich habe meine User schon dazu angehalten, Songtexte nur in Auszügen zu verwenden und einen Copyrighthinweis zu setzen.
Direktverlinkung von Bildern habe ich verboten. Schließlich würde es mich auch anfressen, wenn jmd meinen Traffic für seine Seite nutzt.

2. Impressum

Bin ich als LogD-Server-Betreiber eigtl verpflichtet, ein Impressum zu haben? Und wie sieht das mit dem dazugehörigen Forum aus? Braucht das (auch) eins?

3. Source

Die meine ist erst seit kurzem offen, vorher war sie aus diversen Gründen zu, die gerade nichts zur Sache tun ;)
vor etwa einem halben jahr hat mich irgendso ein depp anonym angeschrieben und mE haltlose Drohungen ausgesprochen, von wegen, ich müsste meine Source offenlegen, sonst könne er mich anzeigen, bla, bla, bla...
Ich nehme mal an, inzwischen hat er seine Medikamente wiedergefunden, denn er schreibt nicht mehr, aber eins frage ich mich doch:
Hat er eigtl recht gehabt? (meines wissens nicht, die source der 0.9.7 musste nicht veröffentlicht werden) und wo zur Hölle zeigt man denn sowas an?
Ach ja, dass meine nun offen ist, liegt an eingangs erwähnten Gründen, nicht an albernen anonymen Schreibern ^^

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YoM hat geschrieben:
LÖLz... ne, dafür ham wir unsere Mods, als Admins dürfen wir ehrlich sein. *gg*
---Original Message---
bist du eigentlich zum freundlich sein verpflichtet?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 10:31 
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Zu Punkt Nummer eins:
Du solltest alle deine Spieler bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, das sie alleine für den Inhalt der Biografie sowie die von ihnen hochgeladenen Bilder, verantwortlich sind.

Du solltest deinerseits, darauf Hinweisen, du nicht für diese Inhalte verantwortlich bist, welche deine User erstellen. Aber dennoch dich bereit erklären die jeweiligen Objekte zu sperren, wenn dir dies Angezeigt wird.
Dies kann ungefähr so aussehen:
Zitat:
Dieses Bild wurde vom Benutzer Blubberblubb eingestellt. Blubberblubb versichert, dass er/sie das Copyright von diesem Bild besitzt, bzw. berechtigt ist dieses Bild zu veröffentlichen. Die Betreiber vom/von LotGD - Dein Name sind NICHT für dieses Bild verantwortlich und geben das Bild NICHT als ihr eigenes aus. Falls Sie rechtliche Ansprüche geltend machen wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Benutzer Blubberblubb. Die Betreiber vom/von LotGD - Dein Name kommen natürlich ihrer Pflicht nach und entfernen, nachdem sie Kenntnis genommen haben, sofort dieses Bild. Wenden Sie sich dazu bitte an die im Impressum genannten Kontaktdaten bzw. klicken Sie hier: email@andeineadresse.de um eine Email zu schreiben.


Zu Punkt Nummer 2:
Praktisch jeder der Seiten im Internet veröffentlicht, bietet eine Diensleistung an, und wenn diese nur reinen Informellen Charakter hat, wird dies also als solche gewertet. Ergo bist du Verpflichtet ein Impressum mit deinen Kontaktdaten zu veröffenltichen, welche öffentlich einsehbar sein muss.
Diese sollte mindestens dein Name, deine Anschrift, sowie deine Telefonnummer, und Email-Adresse beinhalten.
Wenn du jetzt denkst, ich schreibe doch meine Telefonnummer nicht irgendwo auf meine Seiten, kann ich deine Bedenken abmindern. Deine Nummer steht bereits im Netz, zumindest, wenn du eine Domain auf deinen Namen registriert hast.

Und ich kann aus meiner Erfahrung sprechen, dass mich eigentlich keiner Anruft und auch sehr, sehr selten, jemand auflegt ohne etwas zu sagen. Also spass Anrufer sind sehr, sehr selten.

Zu Punkt Nummer 3:
Du bist nicht verplichtet die Source zu öffnen, Zumindest nicht bei der Version 0.9.7. Auch musst du keine Veränderten Scipte veröffentlichen. Was du aber nicht darfst, sind Hinweise auf den Autor des Scriptes entfernen. Dem Autor seine Copyright Hinweise, etc....

Ich hoffe habe das alles soweit richtig erklärt. Wenn ich mich irre bitte um korrektur....

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Das schwarze Schaf der LotGD-Community, 2. platzierter, beim Giga.de Homepage-Award 2007 und 1. platzierter beim German Web Award 2008.
PC-ACTION meint: "Sehr gut" für MotWD!
Mind of the White Dragon => http://my-logd.com/motwd


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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 14:35 
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Da weder die Bios noch die Benutzerbilder öffentlich zugänglich sind, und damit auch kein Geld gemacht wird, bzw. andere um ihr Geld gebracht werden, ist das mit dem Copyright nicht soooo tragisch.

Wie Dom schon geschrieben hat, reicht ein Hinweis z.B. in den FAQ, dass es nicht erwünscht ist, wenn rechtlich geschützte Inhalte verwendet werden. Sollte sich trotzdem mal jemand in seinen Rechten verletzt fühlen, bist du nur in der Pflicht, diese Inhalte von deiner Seite zu entfernen und EVENTUELL - unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes - die Kontaktdaten zu übergeben. (NIE an Privatpersonen!!)
Die Rechtsverletzung hätte nur dein User begangen, und da die E-Mailadresse zur Registrierung erforderlich ist (oder sein sollte), kann dieser auch direkt kontaktiert werden.

Das Verlinken von Bildern auf fremdem Webspace kannst du genauso handhaben, denn das ist ebenfalls bereits durch das Urheberrecht abgedeckt: Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers!



Impressumspflicht besteht für alle (deutschen) Seiten im Netz. Selbst für private Homepages und Foren.

Die deutsche Version von LoGD erfüllt die Maßgaben für die Impressumspflicht (zumindest in Bayern), wenn in den Spieleinstellungen in der Admin-Grotte Name und Adresse eines Verantwortlichen hinterlegt wird. (Und die Infos mit "Über LoGD" abgerufen werden können.) Als Kontaktmöglichkeit reicht im Prinzip der "Hilfe anfordern"-Knopf, sofern die Nachrichten dort auch täglich gelesen werden. Eine Telefonnummer ist für LoGD nur erforderlich, wenn der E-Mail-Kontakt nicht gegeben ist, oder die Mails nicht regelmäßig beantwortet werden.

Um auf der sicheren Seite vor unnötigem Papierkrieg durch ungerechtfertigte Abmahnungen zu sein, kann man das Impressum deutlich gekennzeichnet auf jeder einzelnen Seite zugänglich machen - nach meinem Wissen ist das nach aktueller Rechtslage aber nicht (mehr) nötig.



Der Source muss aus rechtlicher Sicht nicht freigegeben werden. Niemand kann dir was, wenn du ihn versteckst. Allerdings würde dir dann - sozusagen als Gegenleistung für deine nicht erbrachte Gegenleistung für das zur Verfügungstellen des LoGD-Source - der Support hier im Forum verweigert werden.

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Praxis ist, wenn alles klappt aber keiner weiß warum. Theorie ist, wenn man weiß wie es geht, aber nichts klappt. Wir haben beides erfolgreich vereinigt: Bei uns klappt nichts und keiner weiß warum!

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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 15:08 
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Großmeister
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Zum Impressum: Das seh ich anders als Anpera.
Es ist in der Tat nicht auf jeder Seite nötig, auf der Startseite verlinken genügt theoretisch.
Ebenso muß es nicht mit einem einzigen Klick erreichbar sein, wie gerade erst der BGH entschieden hat - aber der Weg dorthin muß "leicht erkennbar" sein. Links wie "Kontakt" oder "Impressum" sind ausreichend, "Über LoGD" dagegen halte ich für ungenügend (da hab ich mir auch schon immer Sorgen gemacht, als ich selbst noch einen Server betrieben hab).
Heise hat darüber übrigens hier berichtet.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 15:43 
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Eingeweihter
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Also ein Impressum schadet nie ;) Hatte auch noch keine Schwierigkeiten! Achja, zu DoM's Beitrag:

-DoM hat geschrieben:
Zitat:
Dieses Bild wurde vom Benutzer Blubberblubb eingestellt. Blubberblubb versichert, dass er/sie das Copyright von diesem Bild besitzt, bzw. berechtigt ist dieses Bild zu veröffentlichen. Die Betreiber vom/von LotGD - Dein Name sind NICHT für dieses Bild verantwortlich und geben das Bild NICHT als ihr eigenes aus. Falls Sie rechtliche Ansprüche geltend machen wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Benutzer Blubberblubb. Die Betreiber vom/von LotGD - Dein Name kommen natürlich ihrer Pflicht nach und entfernen, nachdem sie Kenntnis genommen haben, sofort dieses Bild. Wenden Sie sich dazu bitte an die im Impressum genannten Kontaktdaten bzw. klicken Sie hier: email@andeineadresse.de um eine Email zu schreiben.


Für alle die es in die Bio einbauen wollen:

Suche:
$this->bbcode_second_pass_code('', ' output("`n`^Bio: `@`n".soap($row['bio'])."`n`n");')

und füge darunter:
$this->bbcode_second_pass_code('', 'output("`$ Rechtsschutz Hinweis");
output("`n`@Dieses Bild wurde vom Benutzer `g$row[name] `@eingestellt. `g$row[name] `@versichert, dass er/sie das Copyright von diesem Bild besitzt, bzw. berechtigt ist dieses Bild zu veröffentlichen. Die Betreiber vom/von LotGD - `bDein Name`b sind NICHT für dieses Bild verantwortlich und geben das Bild NICHT als ihr eigenes aus. Falls Sie rechtliche Ansprüche geltend machen wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Benutzer `g$row[name]`@. Die Betreiber vom/von LotGD - `bDein Name`b kommen natürlich ihrer Pflicht nach und entfernen, nachdem sie Kenntnis genommen haben, sofort dieses Bild. Wenden Sie sich dazu bitte an die im Impressum genannten Kontaktdaten bzw. klicken Sie hier: <a href='http://www.deine_adresse_zum_impressum' target='blank'>Impressum</a> um zum Impressum zu kommen!`n`n",true);')

Noch einiges vielleicht beim Text ändern und das wars dann ;-) Viel spass noch damit!

Mfg Sajiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Fragen rund um LogD
BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 19:16 
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Bill Tür hat geschrieben:
2. Impressum

Bin ich als LogD-Server-Betreiber eigtl verpflichtet, ein Impressum zu haben? Und wie sieht das mit dem dazugehörigen Forum aus? Braucht das (auch) eins?

veröffentlicht am 17.10.06 bei heise online :

BGH entscheidet über Platzierung des Web-Impressums
Mit Urteil vom 20. Juli 2006 (Az.: I ZR 228/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die lange umstrittene Frage entschieden, an welcher Stelle einer Website sich das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu befinden hat. Um den Anforderungen an eine klare und verständliche Anbieterkennzeichnung im Internet zu genügen, ist es nach Ansicht der Richter nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Vielmehr sei es für eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit im Sinne des Paragrafen 6 des Teledienstegesetzes (TDG) ausreichend, wenn das Impressum eines Internet-Auftritts über zwei Links erreichbar ist. Der BGH folgte damit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München als Vorinstanz.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte als Klägerin geltend gemacht, die Anbieterkennzeichnung auf der Website der Beklagten genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die notwendigen Angaben, zu denen der Nutzer über den Link "Kontakt" und den weiteren Link "Impressum" gelange, seien nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar.

Dieser Argumentation folgten die Richter des BGH nicht. Zweck der Informationspflichten über Identität, Anschrift, Vertretungsberechtigten und Handelsregistereintragung sei es, dass der Unternehmer den Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinweist, mit wem er in geschäftlichen Kontakt trete. Die erforderlichen Informationen müssten deshalb leicht erkennbar sein. Befänden sich die erforderlichen Angaben nicht auf der Startseite, so müsse der Anbieter für weiterführende Links Bezeichnungen wählen, die verständlich sind und sich dem Nutzer ohne weiteres erschließen. Diesen Anforderungen genügten die Begriffe "Kontakt" und "Impressum", da sich diese zur Bezeichnung von Links durchgesetzt hätten, die zur Anbieterkennzeichnung führen. Dies sei dem durchschnittlichen Nutzer auch bekannt.

Die Entscheidung des Gerichts beendet einen jahrelangen Streit unter Juristen, der zu einer äußerst uneinheitlichen Rechtsprechung und einer Vielzahl zweifelhafter Abmahnungen geführt hat. So hatte etwa das OLG München Anfang 2004 entschieden, dass eine erst durch Scrollen über mehrere Seiten erreichbare Anbieterkennzeichnung gegen die Erfordernisse der leichten Erkennbarkeit und der unmittelbaren Erreichbarkeit verstoße. Ähnlich hatte 2002 das OLG Karlsruhe entschieden, wonach der Informationspflicht nicht genügt wird, wenn die Anbieterkennzeichnung nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der Überschrift "Impressum" zu finden ist. Das OLG Hamburg hatte in einem Beschluss von Ende 2002 sogar jegliches Scrollen als unzumutbar eingestuft. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)


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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 20:44 
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Von der (besseren) hälfte der Ausgewiesenen Autorin:

Leute, ihr redet hier über Äpfel und Bananen. Die BGH Entscheidung ist vollkommen richtig und all das, aber sie betrifft Dienstleistungen. Eine Dienstleistung ist das Angebot eines Dienstes, welches eine Leistung erfordert. Zwar kann eine Dienstleistung ohne Probleme unentgeltlich sein, aber das Reine Angebot von Information (worum es sich bei einer Homepage handelt) stellt noch keine Dienstleistung dar. Eine solche erfordert irgendeine Form von Vertrag, ob mündlich, schriftlich oder nach Treu und Glauben, aber in jedem Fall ein Angebot und eine Annahme.
Sprich, nur weil jemand einen Server anbietet, oder eine Homepage ins Netz stellt, stellt er noch keine Dienstleistung zur Verfügung. Wäre das der Fall, könnte der Betreiber sie z.B. nicht einfach vom Netz nehmen, da die einzige Leistung von der Gesprochen werden kann, der Zeitaufwand des Betrachters, ja bereits einen Anspruch für den Erhalt der Leistung begründen würde.

Langer rede kurzer Sinn, solange niemand irgendeine Form von Zustimmung zu Konditionen einer Webseite verlangt und sich mit selbiger Zustimmung zu einer Leistung verpflichtet braucht man auch kein volles Impressum. Das BGH Urteil welches oben Zitiert wurde dient für fälle des Teledienstgesetztes. Sprich, der gewerblichen Nutzung des Internets. Für Private Angebote, gilt weiterhin der Schutzbereich des Grundgesetzlichen Datenschutzgesetzes, welches unter anderem besagt, das es jedem selbst überlassen ist welche Informationen er von sich selber Preis gibt.

Fazit: Solange ihr kein Geld mit der Sache macht, schreibt ihr hin was ihr wollt.

In diesem Sinne auf Wiedersehen und ein lieber Gruß meiner (besseren) Hälfte toXic


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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 20:48 
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Marquis Pherae
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Falsch. Geschäfftmässige Seiten brauchen ein Impressum. Geschäfftmässig ist eine Seite, sobald sie sich im Net befindet.
Eine Private Seite ist eine Seite im Netz, die Öffentlich nicht zugänglich ist: Passwortschutz über htaccess oder webauth.
Der Übergang Geschäfftmässig - Gewerbsmässig findet schon mit dem Anbringen von Werbung an... Zumindest besagen das meine Informationen.
Geschäfftmässige Seiten müssen noch zusätzlich irgend so ne Nummer im Impressum angeben.


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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 21:28 
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Eliwood hat geschrieben:
Geschäfftmässige Seiten müssen noch zusätzlich irgend so ne Nummer im Impressum angeben.


Meines Wissens ist das doch die "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIDNr.)"

Info:

Zitat:
Die Identifikationsnummer ist kein gesetzliches Muss. Sie wird nur benötigt, wenn ein Unternehmer Lieferungen oder Leistungen innerhalb der EU ohne Umsatzsteuer liefern oder beziehen will. Wer als Homepagebetreiber keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, kann naturgemäß auch keine angeben. Wer allerdings eine Identifikationsnummer besitzt, muss sie auf der Homepage angeben – so will es § 6 Nr. 6 Teledienstegesetz. Wird die Angabe nicht gemacht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber.


oder?

Mfg Sajiki


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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 22:15 
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Dazu kann ich nur sagen das wenn ihr einen server durch spenden gelder finanziert ,ihr auf der sicheren seite seit wenn ein impressum vorhanden ist!

zumindest ist das meine private erfahrung , ist aber nicht auf einen server bezogen denke aber mal das es in dem fall das selbe ist!


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BeitragVerfasst: Fr 20 Okt, 2006 22:44 
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Ein Impressum ist grundsätzlich für jede Webseite Pflicht, die öffentlich zugänglich ist (wann das der Fall ist, hat Eli ja schon geschrieben). Da können einige hier noch soviel schreiben, alles andere ist faktisch falsch. ;)

Eine Vorlage je nach Bedarf kann man sich übrigens hier einfach generieren lassen. Grundsätzlich gilt aber: Die Adresse ist immer anzugeben, ebenso min. eine Mailadresse.

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BeitragVerfasst: Sa 21 Okt, 2006 14:44 
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Chaosmaker hat geschrieben:
Die Adresse ist immer anzugeben, ebenso min. eine Mailadresse.


Und wenn man einen Server besitzt sollte es keine freehoster Mail sein wie gmx ;)

Mfg Sajiki


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BeitragVerfasst: Sa 21 Okt, 2006 16:37 
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Das ist letztendlich egal, solang eine direkte Kontaktmöglichkeit vorhanden ist.
Ganz im Gegenteil kann es sogar hilfreich sein: So ist man auch erreichbar, wenn der Server mal platt ist und die Mailadressen dort nicht gehn. ;)

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BeitragVerfasst: Sa 21 Okt, 2006 19:44 
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Ich hätt da mal eine frage! Hat aber nichts mit dem Impressum zu tun :roll:

Es ist ja auch verboten Musik zu veröffentlichen ohne die rechte zu haben! Siehe auch --> http://www.gema.de/

Da frage ich mich nicht, ist es auch erlaubt .midi Dateien zu veröffentlichen? Ich habe da mehrer und die sind eigentlich von Lizenz Liedern. Beispiel: Mein lied stammt vom Its my Life ab und ist es jetzt erlaubt oder braucht man da auch eine Lizenz? Hier mal der Link zu einem beispiel was ich meine!

http://www.sajiki.info/green_dragon/media/bonjovi_its-my-life.mid

Würde mich über eine Antwort freuen :wink:

Mfg Sajiki


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BeitragVerfasst: So 22 Okt, 2006 11:23 
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Chaosmaker hat geschrieben:
Das ist letztendlich egal, solang eine direkte Kontaktmöglichkeit vorhanden ist.
Ganz im Gegenteil kann es sogar hilfreich sein: So ist man auch erreichbar, wenn der Server mal platt ist und die Mailadressen dort nicht gehn. ;)


wenn der mailserver down ist (nicht erreichbar), werden die mails eben verspätet zugestellt... du müsstest schon laaange downzeit haben, daß eine mail nicht ankommt wenn der server nicht erreichbar ist =)


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BeitragVerfasst: So 22 Okt, 2006 12:33 
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Sajiki hat geschrieben:

Da frage ich mich nicht, ist es auch erlaubt .midi Dateien zu veröffentlichen? Ich habe da mehrer und die sind eigentlich von Lizenz Liedern. Beispiel: Mein lied stammt vom Its my Life ab und ist es jetzt erlaubt oder braucht man da auch eine Lizenz? Hier mal der Link zu einem beispiel was ich meine


Also, ich weiß nicht wie es mit Midis im allgemeinen aussieht und wo Du Deine her hast, aber die Midids, die ich z. B. nutze, keine von aktuellen Liedern, haben auf der Seite, auf der ich sie mir gezogen habe, extra stehen, daß sie jeder zu beliebigem Zweck nutzen kann. Ich habe irgendwo auch einen Link zu einer Seite mit aktuellen Midis, bei denen steht das Selbe, beliebige Verwendung.
Einzige Einschränkung bei beiden: nicht zu komerziellen Zwecken, sprich, nicht da ziehen und dort verkaufen.

_________________
Ich bin das Land, meine Augen sind der Himmel, meine Glieder die Bäume, ich bin der Fels, die Wassertiefe. Ich bin nicht hier, um die Natur zu beherrschen oder sie auszubeuten. Ich bin selbst Natur.

(Hopi)


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BeitragVerfasst: So 22 Okt, 2006 19:01 
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hi Morpheus

Ja ganz beantwortet es ja nicht meine frage, da ich das schon weis.
Aber wie siehts mit den Lizenz liedern aus? So wie mein beispiel!

Vielleicht weis ein anderer was :roll:

Mfg Sajiki


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BeitragVerfasst: Mo 23 Okt, 2006 07:49 
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Bei Midis stellt sich meines Erachtens die Frage nach der Lizenz auf das Midi und nicht auf das Original-Lied.

In dem Moment, in dem du ein Werk soweit veränderst, dass es noch an das Original erinnert, aber definitiv etwas eigenes ist (und das ist bei einem Midi wohl eindeutig der Fall, ausser vllt bei einer Midi-Version eines sehr lausigen Elektro-Musik-Stückes, dann könnten Ähnlichkeiten dasein *gg*), geht das ganze als eigenständiges künstlerisches Werk durch und die Gema, Musikverlage, Künstler, etc. sind schon mal aussen vor.

Und nun greift das, was Morpheus andeutet nämlich schon:
Ausschlaggebend, ob du das Midi verwenden darfst, ist das Einverständnis des Erstellers des Midis, da er das Urheberrecht darauf hat.

Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege ;)

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BeitragVerfasst: Mo 23 Okt, 2006 11:08 
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Nunja, wenn das so ist brauch ich mir eigentlich keine Sorgen machen :roll: Denn die Seite wo ich die .midis herbekomme, gibt sie frei für Spieleersteller.

Ok, danke für euere Hilfe! Dann kann ich wieder ruhig schlafen :D

Mfg Sajiki


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BeitragVerfasst: Mo 30 Okt, 2006 20:03 
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Hi :)
habe auch mal wieder eine Frage im Bezug auf den rechtlichen Kram.

Ich sitze gerade an meinem eigenen ersten größeren Mod.
Dabei geht es um Chocobos (näheres dazu erst wenn es fertig ist ;) ).
Meine Frage ist nun:
Darf ich den Namen "Chocobo" überhaupt verwenden? Oder ist dies ein geschützter Name?

Die Bilder, die ich für den Mod verwende, darf ich verwenden, da habe ich mich erkundigt, da ich sie auch von einer Seite im Netz habe, die Sprites zum öffentlichen Nutzen auf privaten Seiten anbietet .... das hört sich sehr komisch an ^^

Nur bei dem Namen war ich mir nicht sicher.
Darf ich den Namen "Chocobos" verwenden, wenn es sich in meinem Mod dabei um die gleichen Tiere wie in Final Fantasy handelt und ich ihn nicht für etwas andere verunglimpfe, oder liegt das Copyright bei SquareSoft und ist somit unantastbar?

Schonmal danke im Vorraus
mit lieben Gruß
Eure toXic


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