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Ansprüche auf eigene Scripte
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Autor:  Welv [ Do 28 Aug, 2008 01:38 ]
Betreff des Beitrags:  Ansprüche auf eigene Scripte

Ich weiß, es gibt viel in der Suche über Copyright, Lizensen usw, aber nicht wirklich eindeutiges, da jede version anders ist und jeder etwas anderes sagt. Vielleicht kann mir ja bitte jemand etwas eindeutigeres sagen.

Erstmal der Problemfall. (v 0.9.7)
Ein Progger schreibt für einen Server ein Script. Der Admin macht einen neuen Server auf und übernimmt besagtes Script.
Nun meldet sich der Progger, besteht auf sein "Urheberrecht" und verlangt das Script zu entfernen, da es nur für den alten Server bestimtm war.

Mal abgesehen davon würde mich interessieren was für Rechte und Pflichten der ersteller eines Scriptes eigentlich hat.

Autor:  Nightborn [ Do 28 Aug, 2008 08:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

Wie ich das sehe:

Urheberrecht liegt immer beim Erschaffer, das kann man nicht nehmen.

Aber wenn er es ihm überlassen hat - tja, unter welchen Bedingungen?
Da wären wir bei: Was haben die 2 (schriftlich) vereinbart?
Da kann vereinbart sein "nur für diesen Server unter der Domain" oder "nur nachts hinten links hinterm Haus darf gespielt werden" ...

Der Modifikationenautor hat, wie ich das lese, dem Serveradmin nur das Nutzungsrecht übertragen - oder hat er seinen Eigentumsanspruch abgegeben?

Wenn das alles ohne wirklich Kommunikation lief - gibts keine Beweise für nix

Autor:  anpera [ Do 28 Aug, 2008 08:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

Ich sehe das so:

Ich lege dem Autor nahe, sich einmal die GNU GPL, unter der der gesamte LoGD 0.9.7-Code steht, genauer durchzulesen. Das hätte er vielleicht tun sollen, bevor er mit dem Programmieren für LoGD angefangen hat...

Die GNU GPL ist eine in Deutschland rechtlich anerkannte Lizenz, unter der Urheber ihre Werke veröffentlichen können. Wenn es sich bei dem Script nicht um ein eigenständiges Werk handelt (und bei einem LoGD-Addon ist das anzunehmen), dann steht dieses Script spätestens seit seiner ersten Anwendung auf einem öffentlich zugänglichen Server ebenfalls unter der GNU GPL, nachdem es ja von Autor selbst für die Nutzung mit LoGD zur Verfügung gestellt wurde.

Autor:  Welv [ Do 28 Aug, 2008 10:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

Und nach der GNU GPL hat somit jeder das Recht dieses Script für LoGD zu nutzen und und anzupassen, solange der Author darin vermerkt bleibt?

Autor:  Nightborn [ Do 28 Aug, 2008 11:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

... der Autor kann beliebige Sonderbedingungen formulieren, die als Nutzungsbedingungen zählen....

und 0.97er Sachen kann man z.B. veräußern. Und rausgeben muß man seine Modifikationen ja auch nicht, und irgendwoher muß ja das Recht kommen ;)

Autor:  Welv [ Do 28 Aug, 2008 13:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

Zitat:
... der Autor kann beliebige Sonderbedingungen formulieren, die als Nutzungsbedingungen zählen...


nur was davon gilt unter der GNU GPU lizens? mein vermieter kann schließlich auch alles in den vertrag schreiben was ihm gerade passt, aber wens gegen das mietrecht verstößt, kann er sich die paragraphen sonstwo hinstecken *gg*

Autor:  Eichi [ Do 28 Aug, 2008 13:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

Da gibt es keine Mietgesetze, die GNU GPL ist bereits das übergreifende Recht. Das heißt, wenn der Programmierer reinschreibt, dass das Script nur von denen verwendet werden darf, die ihm dafür eine Waschmaschine abkaufen, dann muss man dem Programmierer eine Waschmaschine abkaufen bevor man das Script erhält. :P

Das muss natürlich bereits zur Veröffentlichung geschehen, wenn er es nachträgt, gilt das erst ab dieser veröffentlichten version. ;)

Oder hab ich was nicht ganz verstanden?!
Man möge mich bitte korregieren :)

LG, Eichi

Autor:  Eliwood [ Do 28 Aug, 2008 14:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

Jap. Und der erste Käufer kann dann seinerseits das Script, nach den 4 Grundfreiheiten der GPL, beliebig weiterverteilen. Das heisst, der Waschmaschinenverkäufer hat nur ein gesichertes Einkommen, wenn er für 5 Jahre Support will, dass man ihm eine Waschmaschine abkäuft. Denn (guten) Support kann man nicht einfach ersetzen. ;)

Ein "Zuerst geb ich ihm das Script, will dann aber, dass er es nicht mehr brauchen darf" gibt es unter der GNU GPL nicht. Es sei denn, derjenige, der das Script bekommen hat (Nutzungsrechte im Sinne der GPL), verstösst gegen die Bedingungen. ;)

Autor:  Welv [ Do 28 Aug, 2008 17:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ansprüche auf eigene Scripte

also wenn nur drinenn steht
PHP:
// ©Mustermann //

kann man sogut wie alles mit dem script machen, solange das copyright drin bleibt und der Urheber kann nix dagegen machen.

und wen njemand reinschreibt
PHP:
// ©Mustermann
// dieses script darf nur jemand verwenden, der ne waschmaschine bei mir kauft


ist das einzuhalten? ^^

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