Es is sogar noch einfacher:
Alles, was irgendjemand gemacht hat, ist in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Das heißt, DU allein kannst bestimmen, wer wann wie und was mit deinem Werk machen darf. Du musst dich dafür um gar nix kümmern. Außer darum, dass du dein Recht bekommst, wenn jemand dein Werk anders einsetzt, als von dir vorgesehen. Im Zweifel ne Anwaltskanzlei mit ner Abmahnung beauftragen... kostet dem Bösewicht gleich mal 1000 - 2500 € und er muss unterschreiben, nie wieder gegen dein Recht zu verstoßen.
Im Fall von LoGD stehen dir die vorgefertigten Lizenzbestimmungen der GNU GPL zur Verfügung, die genau festlegen, was mit deinem Werk gemacht werden darf, falls du es unter diese Lizenz stellst. (Das kostet nix und du musst nix weiter machen, als dafür zu sorgen, dass der Anwender deine Bedingungen auch finden kann. Bei LoGD liegt der Text dem Paket bei.)
Stellst du deine LoGD 0.9.7 -Erweiterungen nicht unter die GNU GPL, oder bastelst eigene Bedingungen, darfst du sie halt z.B. nicht hier veröffentlichen und möglicherweise nichtmal öffentlich mit LoGD betreiben.
Bei deinem selbstprogrammierten Gästebuch ist es sowas von egal. Es ist dein eigenes Werk, und solang du nicht irgendwelchen Bestimmungen der zur Erstellung verwendeten Software unterworfen bist, kannst du damit machen, was du willst.
"Copyright" heißt nichts anderes als "Urheberrecht", und wenn du nur "C by XCircle" drunter setzt, ist das nicht besonders aussagekräftigt und könnte genausogut weggelassen werden. Ob das drunter steht oder nicht, ändert an der rechtlichen Situation nämlich mal gar nix. Es dient eigentlich nur dazu, dass ein Besucher/Benutzer weiß, an wen er sich wenden muss, wenn er das Werk eventuell selbst verwenden will. Darum wäre ein realer Name oder sowas sehr viel sinnvoller.
Wenn du auf fremde Werke ein "C by mir" drauf klebst, oder fremde Werke ohne Zustimmung des Urhebers in dein eigenes Werk einbindest (selbst wenn es nur Grafiken oder Bilder sind) und dann "C by mir" behauptest, kann es sehr schnell sehr teuer werden.
(Wenn der Urheber aber auf seine Rechte verzichtet, so ist das ... sein gutes Recht

)