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 Betreff des Beitrags: Server gesucht
BeitragVerfasst: Sa 02 Dez, 2006 21:49 
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Hallo,
unser LoGD läuft momentan noch unter http://www.lotgd.habboworld.ch
Dort sind wir aber leider im SQL Bereich sehr eingeschränkt und suchen daher jemanden, der uns auf seinem Server etwas Platz bietet inklusive einer SQL-Datenbank mit direktem Zugriff via PhpMyAdmin oder einem ähnlcihen programm.

Da wir noch minderjährig sind können wir weder Verträge abschließen noch dafür zahlen, allerdings sind wir bereit einen Link an der Seite einzufügen oder auf der Startseite ein Banner und natürlich den Paypal link dementsprechen umzuleiten.

Ich hoffe es meldet sich jemand :D

Am besten via ICQ oder Email

Gruß
Lukas


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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 21:48 
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hm verstehe sowieso nicht,warum minderjährige überhaupt einen Server betreiben dürfen.
Glaube wegen den ganzen rechtsfragen und pflichten,dürfen sie das doch überhaupt nicht oder sehe ich das falsch?
Zumal unsere deutschen Behörden bei sowas ehe sehr streng sind.
Aber bei logdt,sehe ich immer wieder,sorry für den Ausdruck kiddies,die gerade aus den Windeln empor gesprungen sind und einen Server oder Webseite betreiben.
Zumal man sie bei Rechtsverstössen nicht mal verklagen oder anprangern kann,da sie ja nocht nicht volljährig sind,sehe da ein gefahrenpotenzial.

MFG :wink:

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Daraufhin meint er nur: Ich bin es, aber warum fragst du?

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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 21:57 
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Wo ist denn das Problem, dass das Minderjährige machen. Sachma, was fällt dir ein? o,o Nur weil du so 'Kiddies' kennst, die nur Sche*** machen oder sowas, heisst das nich gleich, dass das andere auch machen. Denk ma über deine Worte nach und steck nich alle gleich in eine Kiste.. und du willst erwachsen sein... Lächerlich. Die deutschen Behörden sollten lieber mal schauen, dass sie Kinderschänder/mörder in den Griff bekommen und nicht irgendwelche Hobbies zerstören. Sicher ist das deine Meinung, doch diese ist so völlig unbegründet.. Wenn du auch mal AGB's lesen würdest, würdest du sehen, dass es erlaubt ist, falls nicht, dann müssen einfach die Eltern zustimmen. Fertig ;)


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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 22:13 
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Taikun14 hat geschrieben:
Wo ist denn das Problem, dass das Minderjährige machen. Sachma, was fällt dir ein? o,o Nur weil du so 'Kiddies' kennst, die nur Sche*** machen oder sowas, heisst das nich gleich, dass das andere auch machen. Denk ma über deine Worte nach und steck nich alle gleich in eine Kiste.. und du willst erwachsen sein... Lächerlich. Die deutschen Behörden sollten lieber mal schauen, dass sie Kinderschänder/mörder in den Griff bekommen und nicht irgendwelche Hobbies zerstören. Sicher ist das deine Meinung, doch diese ist so völlig unbegründet.. Wenn du auch mal AGB's lesen würdest, würdest du sehen, dass es erlaubt ist, falls nicht, dann müssen einfach die Eltern zustimmen. Fertig ;)



Kumpel achtet mal auf deinen Ton,ich habe allgemein gesprochen,wenn du damit nicht klar kommst und hier gleich beleidigend wirds..dann halt einfach mal die Klappe,wir haben Gesetze in Deutschland.Und hier mit Mördern anzukommen,du hast wohl meinem Beitrag nicht wirklich verstanden,aber auch egal.

ein 13 jähriger kann nicht soeinfach,mal seinen eigenen Laden aufmachen,weil es ihm spaß macht und mit Internetseiten ist das genauso.

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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 22:18 
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Sach mir ein Wort das beleidigend war o,o Ich mein, ein Laden und ein LoGD ist ein gewaltiger Unterschied. Sag mir doch mal, was dein Problem is, wenn jüngere sowas machen, solang auch die Eltern zustimmen, kann da keiner was sagen.
Nochmal wegen den Mördern.. Mal ehrlich, es war ein Beispiel dazu, wieviel es die Behörden interessiert ob jemand sowas hat oder nicht oder siehst du das anderst ? :D


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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 22:23 
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$this->bbcode_second_pass_code('', 'Denk ma über deine Worte nach und steck nich alle gleich in eine Kiste.. und du willst erwachsen sein... Lächerlich.')

das hier ist beleidigend und zeigt deine unfrendlichkeit in person,ich habe sachlich einige fragen und argumete gebracht und wenn du gleich so ankommst,erwarte nicht,das ich dir noch freundlich gesinnt bin.

Nun ja,ich hab meine meinung und du deine,ich habe meine fragen gestellt und du keine,du poelst gleich rum.

MFG

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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 22:27 
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Wenn das beleidigend für dich war, dann tut's mir leid und klar, du hast es sachlich usw. gebracht, nur ich denke dass das irgendwie schwachsinnig ist und ich bezweifel, dass ich alleine so denke. Aber ok, dann isses ja geklärt.
Cya


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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 22:28 
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Taikun14 hat geschrieben:
Sach mir ein Wort das beleidigend war o,o Ich mein, ein Laden und ein LoGD ist ein gewaltiger Unterschied. Sag mir doch mal, was dein Problem is, wenn jüngere sowas machen, solang auch die Eltern zustimmen, kann da keiner was sagen.
Nochmal wegen den Mördern.. Mal ehrlich, es war ein Beispiel dazu, wieviel es die Behörden interessiert ob jemand sowas hat oder nicht oder siehst du das anderst ? :D



Ein Beispiel ist die Rechtliche Seite von Logd.. wen verklagen die Anwälte bei Copyrightverstössen wen verklagen die Anwälte bei sex- und gewaltverherrlichem Zugang an minderjährige?


normal den Serverbetreiber..


sind die minderjährig die Eltern..

daher ist laut GESETZ auch ein Impressum mit voller Anschrift Pflicht, wer für den Server zuständig und verantwortlich UND haftbar gemacht werden kann.



das ist nichts unhöfliches, das ist einfach Fakt. Ich sage nicht, dass minderjährige keinen Server betreiben dürfen sollen, aber ich weise darauf hin dass dann die Eltern desjenigen am Ende die gelackmeierten sein könnten



lg

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~Inaktiv und Abwesend solange Mysql hier Moderatorenrechte hat~


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BeitragVerfasst: So 03 Dez, 2006 22:32 
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Großmeister
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Das stimmt schon, was du sagst, solang die Kinder unter 14 sind. Wenn sie halt unter 14 sind, dann is klar, dass die Eltern unterschreiben müssen und sie nehmen dann auch in Kauf, dass sie angezeigt werden können o.ä


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BeitragVerfasst: Mo 04 Dez, 2006 00:00 
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Lehrling
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nun ab 14 sind die Kinder beschränkt geschäftsfähig und können sich legale Sachen vom Taschengeld kaufen, warum dann keinen Server?


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BeitragVerfasst: Mo 04 Dez, 2006 08:14 
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Marquis Pherae
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Weil man Server normalerweise nicht kauft, sondern mietet... ;)
Und ich weiss ja nicht, bei Wohnungen ist es auf jeden Fall so, dass man, unmündig, das Einverständnis des Vormunds braucht.
Bei Server ist das wohl auch so. Zumindest brauchte ein Freund von mir die Unterschrift seiner Eltern... (Naja, eigentlich gings auch ohne xD).


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BeitragVerfasst: Mo 04 Dez, 2006 09:50 
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Es hat sich eh erledigt. Wir sind nach wie vor auf nem Server von einem ERWACHSENEN, der auch rechtlich unser Spiel überwacht.

Trotzdem danke für die "Hilfe" soweit ;)

Gruß
Lukas


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BeitragVerfasst: Mo 04 Dez, 2006 17:14 
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Gewöhnt euch doch bitte mal ab, sofort wieder zustreiten. Das ist so ziemlich das nervigste, was hier im Moment abgeht, sorry.

@Taikun:
Squall meinte es sicherlich nicht genauso, wie du es verstanden hast und selbst wenn, dann ist es seine Meinung

@Squall:
Benutz lieber das Wort "manche". So kannst du diesen Streiterein direkt entgehen :D

Jetzt mal zum Thema. Ich finde, du kannst nicht gleich sagen, dass ein minderjähriger, nicht soetwas betreiben soll. Sowas hängt ja sehr vond er Person selber ab. Aber gesetzlich meine ich, dass man solche Verträge ab 14 mit Erlaubnis des Vormundes, hat glaube ich auch schon wer gesagt, abschließen kannst. Aber ich denke mal, dass der Vormund dann immer noch für alles ahftet, oder?

Was schwaffel ich eigentlich? Das war ja garnicht das Thema :D

@lukasjahn:
Ich glaube, du solltest Leute privat ansprechen. Hier wird sich keiner melden, zumal es zu unpersönlich ist und deswegen nicht grade der beste Ort zu mFragen ist und zweitens hat keiner Lust, dann ständig von irgendwelchen Neuen drauf abgesprochen zuwerden, ob sie ihr Spiel hosten können.

_________________
Derzeitiges Projekt:

Neues Kampfsystem
Ein Kampfsystem mit Spielfeld und taktischeren Kämpfen. Beinhaltet Nahkampf und Fernkampf wie auch Auren.
Fertigstellung unbekannt (aber lange)


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BeitragVerfasst: Mi 06 Dez, 2006 22:54 
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Ja, die Streitereien müßen wirklich nicht unbedingt sein, und um das nun, ein für alle male, zu klären:
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbucg (BGB)

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch wechselseitige und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer Personen zustandekommt. Von verschiedenen Vertragsarten ist der gegenseitige Vertrag von Interesse, da sich jede Seite zur Erbringung einer Leistung verpflichtet. Die Hauptfälle sind Kauf, Tausch und Miete.

Ein Vertrag wird erst dann wirksam, wenn die beidseitigen Willenserklärungen übereinstimmen (Annahmedes Angebotes) und keine Nichtigkeitsgründe vorliegen, die unter anderem sind: Geschäftsunfähigkeit,beschränkte Geschäftsfähigkeit, bei Abschluss eines rechtlich nachteiligen Rechtsgeschäftes ohne Einwilligung oder Genehmigung der gesetzlichen Vertreter.

§ 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Die Aussage ist die, daß ein Kind, welches das 7. Lebensjahr vollendet hat, im Rahmen der §§ 107 -113 geschäftsfähig ist.
Für das Mieten eines Servers, daß ein Minderjähriger im Alter von 7-17 von seinem Taschengeld bestreitet, könnte man nun sagen, daß doch der sogen. Taschengeldparagraph dafür da sei, der wie folgt aussieht:


§ 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Das Problem dabei ist einer der oben schon genannten Paragraphen, nämlich §107 BGB.

§ 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Beim Mieten eines Servers hat der Minderjährige nicht nur Vorteile, er geht auch Pflichten ein, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers zu finden sind, somit bedarf dieses Geschäft der Einwilligung des gesetzlichen Vertretters, auch, wenn die Miete vom Taschengeld bezahlt wird. Schließt also ein minderjähriger einen solchen Vertrag ab, ohne Einwilligung der Eltern, so ist dieser Vertrag nichtig, stimmen wiederum die Eltern zu, so übernehmen sie damit die rechtliche Verantwortung, sprich, sollte eine Anzeige erstattet werden oder gar eine Klage eingereicht werden, so geht diese an die Eltern als gesetzlichen Vertretter.
So, ich hoffe, daß die rechtliche Seite damit ein für alle male geklärt ist.

Und nun bitte wieder: PAX! :wink:

_________________
Ich bin das Land, meine Augen sind der Himmel, meine Glieder die Bäume, ich bin der Fels, die Wassertiefe. Ich bin nicht hier, um die Natur zu beherrschen oder sie auszubeuten. Ich bin selbst Natur.

(Hopi)


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